Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines und Definitionen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Software-Angebot und die damit verbundenen Leistungen der LAWLIFT GmbH, Wilmersdorfer Straße 98/99, 10629 Berlin (nachfolgend "LAWLIFT" genannt).
1.2. LAWLIFT stellt Rechtsanwendern eine in der Cloud gehostete Software zur Verfügung, mit der intelligente Vorlagen für Rechtsdokumente erstellt, bearbeitet und für die Dokumenterstellung genutzt werden können (nachfolgend „die Software“ genannt).
1.3. LAWLIFT bietet keine fertigen Inhalte für die praktische Anwendung und keine Rechtsberatungsleistungen an.
Soweit die Software mit Inhalten ausgeliefert wird, dienen diese Inhalte lediglich Demonstrationszwecken und sind nicht für den Einsatz in der Praxis ausgelegt. Abweichendes gilt nur dann, wenn es im Zusammenhang mit bestimmten Inhalten ausdrücklich angegeben ist.
1.4. Abnehmer im Sinne dieser AGB ist die juristische oder natürliche Person oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit der der Vertrag geschlossen wird.
1.5. Nutzer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die dem Abnehmer angehört, für diesen tätig wird oder mit diesem identisch ist und der ein Nutzeraccount für die Software zugeordnet ist.
1.6. Dritter im Sinne dieser AGB sind juristische oder natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die Funktionalität von LAWLIFT nutzen, ohne über einen Nutzeraccount zu verfügen.
1.7. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
1.8. KI-Funktionen im Sinne dieser AGB sind alle Funktionalitäten der Software, die ganz oder teilweise auf Modellen der künstlichen Intelligenz basieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: KI-gestützte Dokumentenerstellung, KI-Chat-Assistent, automatische Übersetzung, Anonymisierung, Dokumententests, Zusammenfassungserstellung und KI-gestütztes Templating. Die Rechte von LAWLIFT hinsichtlich der Auswahl und des Austauschs der eingesetzten KI-Modelle regelt § 12.2.
1.9. Das AI-Budget bezeichnet das im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegte Kontingent für die Nutzung der KI-Funktionen, das pro Nutzerlizenz inkludiert ist. Einzelheiten zur Berechnung, Überschreitung und Anpassung des AI-Budgets regelt § 12.
2. Bereitstellung der Software (SLA)
2.1. LAWLIFT pflegt und hostet die Software und macht diese für die Abnehmer und deren Nutzer über das Internet verfügbar.
2.2. Technische Voraussetzung für die Nutzung der Software ist ein geeignetes Endgerät (empfohlen: 8 GB RAM, Windows 11 oder Mac OS XII, Mindestauflösung 1200 px in der Breite). Außerdem bedarf es einer stabilen Internetverbindung (empfohlen: 6 Mbit/s oder mehr) und eines aktuellen Browsers (empfohlen: Chrome oder Edge).Ältere Browserversionen werden nicht oder nur eingeschränkt unterstützt. Internet Explorer 11 und Firefox werden nicht mehr unterstützt. Microsoft Word wird ab Version 2010 unterstützt. Bestimmte Browser-Einstellungen (z.B. das Blockieren von Javascript oder von Cookies), Browser-Plugins (z.B. Werbeblocker) oder Firewall-Einstellungen können die korrekte Ausführung der Software verhindern. Für die Nutzung des LAWLIFT Word Add-In wird Microsoft Word ab Version 2016 oder Microsoft 365 auf einem unterstützten Betriebssystem (Windows 10 oder neuer, macOS 12 oder neuer) sowie eine aktive Internetverbindung vorausgesetzt. Die Verfügbarkeit einzelner KI-Funktionen kann von der eingesetzten Word-Version und dem Betriebssystem abhängen.
2.3. LAWLIFT verpflichtet sich, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um im Jahresdurchschnitt eine Netzverfügbarkeit von 99,9 % zu erreichen. Als nicht verfügbar in diesem Sinne gilt die Software, wenn sie aus Gründen, die in der Sphäre von LAWLIFT liegen (z.B. Serverausfälle oder Fehler in der Applikation), nicht über das Internet erreichbar ist. Nicht zur Sphäre von LAWLIFT zählen Störungen der Internetverbindung des Abnehmers oder Nutzers, allgemeine Netzstörungen außerhalb der von LAWLIFT genutzten Rechenzentren und Störungen durch höhere Gewalt. Ferner hat LAWLIFT die Möglichkeit, für notwendige Wartungsarbeiten die Erreichbarkeit an Werktagen zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr Mitteleuropäischer Zeit einzuschränken, ohne dass dies als Nichtverfügbarkeit im Sinne der vorstehenden Regelung gilt. LAWLIFT wird solche Wartungsarbeiten mit angemessenem Vorlauf ankündigen, sofern sie vorhersehbar sind.
2.4. LAWLIFT bietet keinen eigenen Content an. Inhalte und Logik werden vom Abnehmer selbst in LAWLIFT erstellt und verantwortet. Soweit KI-Funktionen zur Erstellung, Bearbeitung, Übersetzung, Zusammenfassung oder Analyse von Inhalten eingesetzt werden, handelt es sich bei den KI-generierten Ergebnissen um maschinell erzeugte Vorschläge, die keine Rechtsberatung, fachliche Empfehlung oder verbindliche Auskunft darstellen. Die Verantwortung für die Prüfung, Übernahme und Verwendung KI-generierter Inhalte liegt ausschließlich beim Abnehmer und dessen Nutzern.
2.5. In jedem Fall ist der Abnehmer zur Kontrolle der automatisiert und/oder KI-gestützt erstellten, bearbeiteten, übersetzten oder analysierten Dokumente und Inhalte vor deren Verwendung verpflichtet. Dies gilt für sämtliche Ergebnisse der KI-Funktionen im Sinne von § 1.8. Die weiteren Obliegenheiten des Abnehmers bei Nutzung der KI-Funktionen regelt § 6.1. Auch in Supportfällen und/oder in Schulungen im Umgang mit der Software trägt der Abnehmer die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts.
2.6. Die inhaltliche Richtigkeit der generierten Dokumente kann von LAWLIFT nicht geprüft werden.
2.7. Die Verfügbarkeit der KI-Funktionen kann von der Verfügbarkeit der Dienste externer KI-Modellanbieter abhängen. LAWLIFT übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit der KI-Funktionen und nimmt diese ausdrücklich von der Verfügbarkeitszusage gemäß § 2.3 aus. LAWLIFT wird sich wirtschaftlich angemessen bemühen, Störungen der KI-Funktionen zeitnah zu beheben. Einschränkungen oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit der KI-Funktionen berechtigen nicht zur Minderung, Kündigung oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, sofern die übrige Software im vertraglich geschuldeten Umfang verfügbar bleibt.
3. Nutzungsrechte
3.1. LAWLIFT räumt dem Abnehmer und dessen Nutzern zu dem vertraglich vereinbarten Zweck in dem vertraglich vereinbarten Umfang und für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein zeitlich beschränktes, nicht exklusives Recht zur Nutzung der Software ein.
3.2. Nicht eingeräumt wird ein Recht zur Erteilung von Sublizenzen oder zur Übertragung von Lizenzen.
3.3. Ein Nutzer kann die Software nicht mit demselben Account auf mehreren Geräten gleichzeitig nutzen.
3.4. Eine Lizenz kann und darf nicht von mehreren Nutzern geteilt werden.
4. Datensicherheit, Datenschutz und anwaltliches Berufsrecht
4.1. LAWLIFT wurde so konzipiert und entwickelt, dass es den berufsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen der anwaltlichen Tätigkeit gerecht wird. Alle Nutzereingaben, die bei der Erstellung von Dokumenten mit Hilfe der Software getätigt werden, werden bereits auf dem Rechner des Nutzers verschlüsselt und erst dann über eine zusätzlich mittels TLS/SSL gesicherte Verbindung an den Server und/oder die Datenbank gesendet. Der hierfür verwendete Schlüssel ist auf dem Server nicht verfügbar. So ist sichergestellt, dass weder LAWLIFT noch Dritte Zugang zu fall- oder mandatsbezogenen Daten erhalten.
4.2. Für den Fall, dass der Abnehmer oder ein Nutzer Mitarbeitern von LAWLIFT ausnahmsweise zu Support-Zwecken Zugang zu fall- oder mandatsbezogenen Informationen gewährt (durch Gewähren von Fernzugriff, durch Screensharing oder durch temporäres Bereitstellen eines zugriffsberechtigten Nutzeraccounts), verpflichtet LAWLIFT sich und seine mit dem Supportfall beschäftigten Mitarbeiter in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit. Die Verpflichtung der Mitarbeiter erfolgt in Textform. Ferner verpflichtet LAWLIFT sich und seine mit dem Support-Fall beschäftigten Mitarbeiter dazu, sich lediglich Zugang zu jenen Informationen zu verschaffen, die für die Bearbeitung notwendig sind.
4.3. LAWLIFT nutzt ausschließlich Server mit Standort in Deutschland, die nach ISO 27001 zertifiziert sind.
4.4. Bei der Nutzung der KI-Funktionen können Inhalte des Abnehmers zur Verarbeitung an Drittanbieter von KI-Modellen (Subauftragsverarbeiter) übermittelt werden. LAWLIFT stellt sicher, dass die eingesetzten Drittanbieter über angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der übermittelten Daten verfügen und die übermittelten Daten nicht zum Training von KI-Modellen verwenden. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Subauftragsverarbeiter ist Gegenstand des AVV. Sofern der Abnehmer eigene KI-Modelle über einen API-Endpunkt einbindet (§ 12.3), ist allein der Abnehmer für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Verhältnis zu seinem KI-Anbieter verantwortlich.
4.5. LAWLIFT setzt für KI-Funktionen ausschließlich Infrastruktur ein, die den Anforderungen der DSGVO genügt. Soweit eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union stattfindet, stellt LAWLIFT das Vorliegen angemessener Garantien gem. Art. 46 DSGVO sicher. Der Abnehmer wird darüber im Rahmen des AVV informiert.
5. Markennutzung
LAWLIFT hat das Recht, den Abnehmer als Kunden zu kommunizieren und dafür auch das Markenzeichen des Abnehmers zu verwenden, beispielsweise auf der Website auf den Abnehmer als Kunden hinzuweisen.
6. Obliegenheiten des Abnehmers und der Nutzer
6.1. Dem Abnehmer und den Nutzern obliegt es:
· die in Ziffer 2.2 genannten technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software zu schaffen, insbesondere die verwendeten Browser auf einem aktuellen Stand zu halten,
· sichere Passwörter für den Zugang zur Software zu wählen und diese geheim zuhalten,
· LAWLIFT über sicherheitsrelevante Vorfälle im Zusammenhang mit der Software unverzüglich zu unterrichten,
· LAWLIFT über Fehlfunktionen der Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen,
· Daten (Vorlagen und erstellte Dokumente) regelmäßig außerhalb der Software zu sichern,
· und mit Hilfe der Software erstellte Dokumente in jedem Fall inhaltlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen,
· die Ergebnisse der KI-Funktionen vor deren Verwendung, Weitergabe oder Veröffentlichung stets inhaltlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Eignung zu prüfen,
· sicherzustellen, dass die Nutzung der KI-Funktionen durch seine Nutzer den geltenden Gesetzen und berufsrechtlichen Vorschriften entspricht,
· das AI-Budget verantwortungsvoll zu nutzen und Maßnahmen zu ergreifen, um eine missbräuchliche Nutzung durch einzelne Nutzer zu vermeiden.
7. Vergütung und Zahlung
7.1. Die Höhe der Vergütung für die Nutzung der Software ergibt sich aus dem zwischen LAWLIFT und dem Abnehmer geschlossenen Vertrag.
7.2. Alle Preise sind Nettopreise (exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
7.3. Die Vergütung ist bei jährlicher Zahlweise im Voraus für 12 Monate zu entrichten. Bei monatlicher Zahlweise erfolgt die Zahlung im Voraus für den jeweils folgenden Monat.
7.4. Als Zahlungsarten stehen nach Wahl des Abnehmers und technischer Verfügbarkeit Lastschrift, Banküberweisung und Kreditkartenzahlung zur Verfügung.
7.5. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig und ist zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
7.6. Eventuell anfallende Transaktionsgebühren aufgrund von Überweisungen aus dem Ausland sind vom Abnehmer zu tragen.
7.7. Die Parteien vereinbaren, dass eine jährliche Überprüfung der Entgelte stattfindet, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Marktbedingungen entsprechen. Entgelterhöhungen dürfen ohne Zustimmung des Abnehmers einen Prozentsatz von 3 pro Jahr nicht überschreiten.
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine jährliche Erhöhung der Lizenzgebühren um maximal 3 % des jeweiligen Vorjahresbetrags vorgenommen. Der jeweils erhöhte Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung der Lizenzgebühren im Folgejahr (Zinseszins-Effekt). Die Erhöhungen können jedoch erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit wirksam werden; eine rückwirkende Berechnung findet nicht statt.
LAWLIFT wird dem Kunden jede beabsichtigte Preisanpassung mindestens dreißig (30) Kalendertage vor Wirksamwerden in Textform ankündigen.
8. Vertragsschluss und Form
8.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Abnehmer ein von LAWLIFT übersandtes Vertragsangebot annimmt oder selbst ein Paket über die Website von LAWLIFT bucht.
8.2. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1. Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem Angebot und/oder dem gebuchten Paket.
9.2. Ist eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten vereinbart verlängert sich der Vertrag nach Ablauf von 12 Monaten jeweils um 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform (z. B. per Email) gekündigt wurde.
9.3. Ist eine Vertragslaufzeit von einem Monat vereinbart verlängert sich der Vertrag nach Ablauf von einem Monat um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von einer Woche zum Ende der Laufzeit in Textform (z. B. per Email) gekündigt wurde. Wurde das Paket über die Website bestellt, muss die Kündigung in der Abonnementverwaltung vorgenommen werden. Die Abonnementverwaltung kann über die LAWLIFT App erreicht werden.
9.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.5. Während der Laufzeit kann der Kunde weitere Lizenzen erwerben. In diesem Fall richtet sich die Laufzeit der neu erworbenen Lizenzen nach der Vertragslaufzeit der zugrundeliegenden Lizenzen.
9.6. Der Umfang, indem weitere Lizenzen erworben werden können, bestimmt sich nach dem konkreten Angebot.
10. Haftungsbeschränkung
10.1. LAWLIFT haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, einschließlich leichtfahrlässiger Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern. Das gilt nicht, sofern die Pflichtverletzungen vertragswesentliche Pflichten oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder wenn Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gegeben sind.
Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Abnehmervertrauen darf.
10.2. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
10.3. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen, sofern LAWLIFT einen Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.
10.4. Für Schäden, die aus der Nutzung von KI-Funktionen im Sinne von § 1.8 resultieren, haftet LAWLIFT nur im Rahmen der §§ 10.1 bis 10.3. Insbesondere übernimmt LAWLIFT keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der durch KI-Funktionen generierten Ergebnisse. Die Haftung für den Einsatz KI-gestützter Funktionen, deren Ergebnisse der Abnehmer ohne eigene Prüfung gemäß § 2.5 übernimmt, ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens LAWLIFT vorliegen. Für Schäden durch Ausfälle oder Qualitätseinbußen bei Drittanbietern von KI-Modellen gilt § 2.7 entsprechend.
11. Publikationen
11.1. Die Nutzung der Publikationsfunktion ist in dem im jeweiligen Angebot umschriebenen Umfang erlaubt. Enthält das Angebot keine Regelung ist die Nutzung der Publikationsfunktion generell ausgeschlossen.
11.2. LAWLIFT haftet nicht für etwaige Verletzungen von Urheberrechten, Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter, indem der Abnehmer oder dessen Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke oder Teile davon rechtsverletzend verwendet haben. Wird LAWLIFT von einem Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen, ist der Abnehmer und/oder der Nutzer verpflichtet, LAWLIFT auf erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen Ansprüchen sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere angemessene externe Anwaltskosten), freizustellen.
11.3. LAWLIFT ist berechtigt, im Fall eines angezeigten Verstoßes nach Prüfung der Stellungnahme des Lizenznehmers oder ausgebliebener Stellungnahme des Lizenznehmers, die beanstandeten Inhalte zu löschen.
11.4. LAWLIFT übernimmt nicht den inhaltlichen Support und nicht den unmittelbaren technischen Support gegenüber den Adressaten der Publikation. Der Abnehmer muss ggf. geeignete Strukturen schaffen und auf Kompatibilitäten hinweisen. Der Support gegenüber dem Abnehmer bleibt unberührt.
11.5. Die durch die KI-Funktionen generierten Inhalte stellen keine urheberrechtlich geschützten Werke von LAWLIFT dar. LAWLIFT erhebt keine Rechte an den KI-generierten Ergebnissen, die unter Nutzung der Eingaben des Abnehmers erstellt wurden. Der Abnehmer ist für die Prüfung etwaiger Schutzrechte Dritter an den generierten Inhalten eigenverantwortlich. LAWLIFT übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
12. KI-Funktionen und AI-Budget
12.1. Sofern der Abnehmer KI-Funktionen gebucht hat, gelten die folgenden Bedingungen:
· LAWLIFT stellt dem Abnehmer im Rahmen der gebuchten Nutzerlizenz KI-Funktionen zur Verfügung. Jede Nutzerlizenz enthält ein AI-Budget gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Vertrag.
· Das AI-Budget wird auf Ebene des Abnehmers durch Berechnung des Durchschnitts der KI-Nutzung aller aktiven Nutzer des Abnehmers ermittelt (Durchschnittsberechnung). Eine Überschreitung des individuellen AI-Budgets eines Nutzers kann durch geringere Nutzung anderer Nutzer desselben Abnehmers kompensiert werden. Maßgeblich ist der Durchschnittswert über den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
· Wird das durchschnittliche AI-Budget des Abnehmers überschritten, wird der betroffene Nutzer durch die Software benachrichtigt. LAWLIFT behält sich vor, bei fortgesetzter oder erheblicher Überschreitung die KI-Funktionen für den Abnehmer einzuschränken oder die weitere Nutzung von der Vereinbarung eines erweiterten AI-Budgets abhängig zu machen.
· Nicht verbrauchtes AI-Budget eines Abrechnungszeitraums ist nicht auf den folgenden Abrechnungszeitraum übertragbar.
· LAWLIFT ist berechtigt, die Berechnung, den Umfang und die Konditionen des AI-Budgets mit einer Ankündigungsfrist von dreißig (30) Kalendertagen in Textform anzupassen, sofern dies aufgrund von Preisänderungen der eingesetzten KI-Modellanbieter oder aufgrund wesentlicher Änderungen der Marktbedingungen erforderlich ist. In diesem Fall hat der Abnehmer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung.
12.2. LAWLIFT setzt zur Bereitstellung der KI-Funktionen nach eigenem Ermessen die jeweils am besten geeigneten KI-Modelle ein. LAWLIFT behält sich das Recht vor, die eingesetzten KI-Modelle jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ersetzen oder zu aktualisieren, sofern dies die vertraglich geschuldete Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt. Ein Anspruch des Abnehmers auf den Einsatz eines bestimmten KI-Modells besteht nicht.
12.3. Der Abnehmer hat die Möglichkeit, eigene KI-Modelle über einen API-Endpunkt einzubinden, sofern diese die von LAWLIFT beschriebenen technischen Anforderungen erfüllen. Bei Einbindung eigener KI-Modelle entfällt das AI-Budget gemäß § 12.1 bis 12.2 für die über das eigene Modell verarbeiteten Anfragen. Der Abnehmer trägt in diesem Fall die alleinige Verantwortung für Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Datenschutzkonformität des eingebundenen Modells. LAWLIFT übernimmt keine Haftung für Ergebnisse, die durch kundeneigene KI-Modelle erzeugt werden.
13. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
13.1. LAWLIFT kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen ändern, sofern dies dem Abnehmer unter Berücksichtigung und Abwägung der beiderseitigen Interessen zugemutet werden kann. Eine Änderung kann dem Abnehmer nicht zugemutet werden, wenn sie wesentliche Vertragsbestandteile (insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen) betrifft und sie daher Gegenstand eines Änderungsvertrages sein müsste.
13.2. LAWLIFT wird den Abnehmer über etwaige Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Außerdem wird LAWLIFT den Abnehmer ausdrücklich auf die Möglichkeit und Frist eines Widerspruchs gegen die Änderung sowie auf die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchshinweisen.
13.3. Wenn der Abnehmer der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht, gelten die Änderungen als angenommen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Abnehmer als Tag des Inkrafttretens der Änderung angekündigt wird.
13.4. Änderungen, die ausschließlich die KI-Funktionen betreffen, insbesondere die Anpassung, Erweiterung oder Einstellung einzelner KI-Features oder den Austausch von KI-Modellen, können abweichend von § 13.1 auch als Anpassung der Leistungsbeschreibung erfolgen und werden dem Abnehmer mit einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen in Textform angekündigt. Die Anpassung des AI-Budgets richtet sich ausschließlich nach § 12.1.
14. Rechtswahl, Gerichtsstand und Auslegung
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsregeln des EGBGB und der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2. Wenn kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand gegeben ist, wird für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung das sachlich zuständige Gericht am Sitz von LAWLIFT gewählt, sofern der Abnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder seinen Sitz nach Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Nicht-EU-Ausland verlegt hat.
14.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
14.4. Für die Vertragsauslegung ist die deutsche Sprache maßgeblich.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Abnehmern oder Dritten werden nicht Vertragsbestandteil, wenn LAWLIFT deren Geltung nicht ausdrücklich zustimmt.
15.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 29.05.2026