Sie können Klauseln in einer Vorlage anpassen, ohne den Vertragstext zu ändern, oder auch Personen ohne Lawlift-Zugang die Möglichkeit geben, Änderungen vorzunehmen. Dabei gibt es in der Regel drei unterschiedliche Fallkonstellationen.

1. Fall: Keine Verhandlungen

Finden keine Verhandlungen statt, muss an den Klauseln nichts geändert werden und sie bleiben unverändert.

2. Fall: Klauseln sind in der Vorlage angegeben

Sind in der Vorlage bereits Klauseln vorhanden, die in vielen Fällen relevant werden, können diese mit Hilfe einer Auswahl- oder Multiple-Choice-Frage eingefügt werden. Solche Klauseln werden auch Fallback-Klauseln genannt.

3. Fall: Änderung von Klauseln

Möglich ist es auch, in der Vorlage Platz für Klauseländerungen zu lassen und etwaige Änderungswünsche mit Hilfe einer Frage abzufragen. Dafür empfehlen wir der Übersichtlichkeit halber, einen neuen Tab mit einem Sideletter hinzuzufügen, der diese Klauseländerungen enthält. Dieser Tab wird dann zusammen mit dem Vertrag heruntergeladen, ohne dass der Vertrag selbst geändert werden muss. Hilfreich können auch Meta-Daten sein, um Änderungen zu erfassen. Mehr über die Erstellung von Meta-Daten erfahren Sie hier.